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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Name des Zahlungsempfängers: Schwimm-Club Hardtberg von 1968 e.V.

Anschrift des Zahlungsempfängers: Kirchplatz 8, 53123 Bonn

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: D89ZZZ00000168020

Ihre Mandatsreferenznummer wird bei Aufnahme vergeben.

 

Hiermit ermächtige ich / ermächtigen wir den SC Hardtberg von 1968 e.V., die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem / unseren nachstehenden Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom SC Hardtberg von 1968 e.V.  auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen die Erstattung des Betrages verlangen. Die Frist beginnt mit dem Datum der

Abbuchung. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kursbedingungen

Mit Anmeldung und Teilnahmebestätigung wird eine Zeitmitgliedschaft für die Dauer des Schwimmkurses begründet. Die nachfolgenden Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

  1. Der HSC führt die Kurse im Rahmen seines satzgemäßen breitensportlichen Angebots durch.
  2. Das Gesamtkursangebot wird aus wirtschaftlichen Gründen lediglich im Internet unter www.sc-hardtberg.de/Kursangebot allgemein deklaratorisch publiziert. Erforderliche Teilnahmeanträge stehen unter dieser Adresse auch zum Download bereit oder können bei der Geschäftsstelle des HSC angefordert werden.
  3. Mit Vorliegen einer unterschriebenen schriftlichen Anmeldung bei der Geschäftsstelle und Erteilung einer Einzugsermächtigung über die Kursgebühr wird ein Kursplatz bei vorhandener Vakanz reserviert und eine Teilnahmebestätigung versendet.
  4. Der reservierte Kursplatz ist nicht übertragbar.
  5. Der Kurs gelangt zur Durchführung, wenn mindestens 6 Teilnehmer angemeldet sind.
  6. Eine Abmeldung vom Kurs ist jederzeit möglich. Im Falle der Abmeldung gilt für den Kursteilnehmer folgende Kostenregelung, bis Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr zu entrichten; nach Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Eine anteilige Erstattung der bereits geleisteten Kursgebühr kann nicht erfolgen.
  7. Ausfallstunden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, können grundsätzlich nicht nachgeholt bzw. rückvergütet werden. Höhere Gewalt liegt immer dann vor, wenn der HSC den Ausfall nicht zu vertreten hat.
  8. Fehlstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückvergütung der Fehlstunden entfällt, da der Kursplatz reserviert ist.
  9. Es dürfen nur die vorgeschriebenen Umkleideräume und Duschen benutzt werden. Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  10. Für die Vor- und Nachreinigung ist Seife, Duschbad etc. zwingend vorgeschrieben.
  11. Spätestens mit Beginn des Kurses ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten, sowie organisch gesund ist, sodass keine Bedenken gegen eine sportliche Betätigung vorliegen.
  12. Kursteilnehmer müssen vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn bei Ihnen nachweislich eine chronische Inkontinenz (Blase und Darm) vorliegt. Eine Rückvergütung der Gebühren erfolgt nicht.
  13. Es gilt die Haus- und Bäderordnung der Stadt Bonn.
  14. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer, dass er frei von ansteckenden Krankheiten sowie organisch gesund ist, sodass keine Bedenken gegen seine sportliche Betätigung in einem öffentlichen Schwimmbad vorliegen